Die Begleithundprüfung (BH):

Die BH ist eine Basisausbildung die zum weiterführen des Hundes in der Vielseitigkeitsprüfung sowie in der Fährtenprüfung notwendig ist. Während der Ausbildung lernt der Hundeführer für jede Situation das richtige Hörzeichen (Sitz,Platz,Fuß und Hier) einzusetzen und der Hund lernt diese dementsprechend umzusetzen. Außerdem lernt der Hund mit anderen Artgenossen und Menschen verhaltensgerecht umzugehen. Auch wird dem Hund unter Ablenkung vermittelt, dass er selbst abliegen muss. Das Mindestzulassungsalter des Hundes beträgt 15 Monate.
Ablauf einer BH:
Die Prüfung selbst teilt sich auf in die Bereiche „Nachweis der Sachkunde, Unterordnung und Verkehrsteil auf“

UNTERORDNUNG:
Es befinden sich während der Prüfung immer zwei Hunde gleichzeitig auf dem Platz.

1. Anmeldung beim Leistungsrichter (LR) mit Name des HF, sowie des Hundes.
2. Der LR gibt an, welcher Hund zuerst abliegt und wer zuerst läuft.
3. Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung
4. Das gesamte Schema ist einmal mit und einmal ohne Leine (Freifolge) vorzuführen.
5. Eine Fußgruppe ist in Form einer 8 zu durchlaufen.
6. Ein weiterer Übungsteil ist das „Sitz“ aus der Bewegung.
7. Zum Abschluß „Platz“ aus der Bewegung in Verbindung mit dem Herankommen des Hundes.

VERKEHRSTEIL:
Die Übungen sollen im öffentlichen Verkehrsraum (Straße, Wege, Plätze) durchgeführt werden.

PRÜFUNGSABLAUF

1. Führigkeiten und Verhalten im Verkehr
Der Hund läuft auf einem angewiesenen Gehweg links neben seinem Hundeführer. Der Hund soll sich gegenüber dem Verkehr sowie den Passanten gleichgültig verhalten. Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem Passanten geschnitten. Beim zurücklaufen überholt ein Radfahrer den Hundeführer mit Klingelzeichen. Der Hundeführer geht auf den LR zu und begrüßt ihn mit Handschlag.

2.Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen
Auf Richteranweisung bewegen sich Hundeführer und Hund inmitten stärkeren Passantenverkehrs. Der Hundeführer hat zweimal anzuhalten. Beim erstenmal hat der Hund das Hörzeichen Sitz und beim zweitenmal das Hörzeichen Platz zu befolgen.

3.Verhalten des im Verkehr angeleinten Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Der Hundeführer geht mit angeleintem Hund den Gehweg entlang, bindet seinen Hund an einen Gegenstand und entfernt sich anschließend von ihm. Der Hund darf sitzen, stehen oder liegen.

Während der Abwesenheit des Hundeführers geht ein Passant mit seinem Hund an dem angeleinten Hund vorbei. Der Hund soll sich ruhig verhalten.